ABKLÄRUNG

Zur Abklärung werden alle erforderlichen Massnahmen getroffen. Das umfasst selbstverständlich die vertiefte Befragung, Patientenuntersuchung und die Analyse schon vorliegender Untersuchungsergebnisse der Bildgebung (Röntgenbilder, Computertomographien, Kernspintomographien, Szintigraphien) wie auch von Laboruntersuchungen und neurologischen Spezialuntersuchungen (Elektrophysiologische Untersuchungen, Elektromyographie, Magnetevozierte Potentiale). Falls angezeigt, werden zusätzliche Abklärungen veranlasst (Röntgen, MRT, CT und spezielle bildgebende Verfahren wie z. B. die funktionelle Myelographie). Weitere diagnostische Verfahren sind Infiltrationen zur Lokalisation von Schmerzursachen. Diese können gleichzeitig auch zur Behandlung (therapeutisch) eingesetzt werden (Fazettengelenksinfiltrationen, epidurale Infiltrationen). Dafür werden erfahrene Schmerztherapeuten zugezogen.

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